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Ihre Verantwortung als Arbeitgeber – meine Unterstützung

Wo Menschen arbeiten, entstehen Risiken. Als Arbeitgeber sind Sie deshalb verpflichtet, mögliche Gefährdungen zu ermitteln und bei Bedarf geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Die BetrSichV legt Grundsätze für einen sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln fest – von einfachen Geräten und Werkzeugen über Maschinen bin hin zu ganzen Anlagen. Bei der konkreten Umsetzung haben Sie als Arbeitgeber einigen Spielraum, dafür aber auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung.

Anlagen, von denen besondere Gefährdungen ausgehen, sind in der BetrSichV als überwachungsbedürftige Anlagen definiert. Sie müssen unter Anderem wiederkehrend während der Betriebsdauer geprüft werden.

Gerne nehme ich wiederkehrende Prüfungen für Sie vor und dokumentiert die bestandene Prüfung. Darüber hinaus berate ich Sie gerne in allen Fragen zum Thema Betriebssicherheit.

Bitte sprechen Sie mich an.

meine Unterstützung für Sie in folgenden Bereichen:

- Prüfungen auf Grundlage der neuen DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)

- Prüfungen auf Grundlage der Technischen Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS)

- Prüfungen auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbschG)

- Ich erstelle für Sie die Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 direkt während der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)

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